Erklärung zur Allergenspuren-Kennzeichnung

„Kann Spuren von … enthalten.“

Bei einigen Produkten von uns findet man diesen Allergen-Hinweis. Er richtet sich insbesondere an Personen, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien leiden. Geringfügige Mengen, sogenannte Spuren, an bestimmten Lebensmittelgruppen können bei entsprechenden Personen bereits ungewünschte Reaktionen auslösen. Mithilfe von dieser freiwilligen (und nicht gesetzlich vorgeschriebenen) Kennzeichnung wollen wir Transparenz für die Kunden schaffen.

Derartige ungewollte Eintragungen in das Produkt können zum Beispiel entstehen, wenn trotz gründlicher Reinigungsmaßnahmen Zutaten mit Allergen-Potential in gleichen Lager- und Produktionsräumen verarbeitet werden.

Die Allergenspuren-Kennzeichnung bezieht sich auf Bestandteile, die nicht Teil der Rezeptur sind. Demzufolge gelten vegetarisch/ vegane Lebensmittel mit dem Hinweis „Kann Spuren von Krebstieren/ Eier/ Fisch/ Milch/ Mollusken enthalten“, trotzdem als vegetarisch bzw. vegan. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die eigentliche Rezeptur des Produktes diese Inhaltsstoffe nicht vorsieht.

Unsere Produkte, die mit solchen Allergenspuren gekennzeichnet sind, enthalten nicht zwangsläufig die jeweiligen allergenen Inhaltsstoffe. Allerdings kann zugleich auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass keine Spurenmengen enthalten sind.

Facebook pixel cookies

Wir setzen für die in den Cookie-Richtlinien beschriebenen Zwecke Facebook Cookies.